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   VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09   

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https://dejure.org/2009,34115
VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09 (https://dejure.org/2009,34115)
VK Bund, Entscheidung vom 09.10.2009 - VK 1-176/09 (https://dejure.org/2009,34115)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - VK 1-176/09 (https://dejure.org/2009,34115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Dienstleistungen zur Umsetzung einer europäischen Arbeitsgruppe - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung von Dienstleistungen zur Umsetzung der EU-Arbeitsgruppe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Dies reicht für die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Die Ag hat zu entscheiden, wie sie weiter verfährt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Darüber hinaus habe der EuGH am 3. März 2005 entschieden (Rs. C-21/03, "Fabricom"), dass ein Bieter nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden könne, weil er den Auftraggeber vorher beraten oder unterstützt habe.

    Doch selbst wenn ein Bieter aufgrund von Kontakten oder Beratungsleistungen zu einem öffentlichen Auftraggeber Vorkenntnisse über ein konkretes Vergabeverfahren hätte, wäre es unverhältnismäßig und außerdem europarechtswidrig, diesen Bieter allein deswegen von einer Vergabe auszuschließen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2005, Rs. C-21/03).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen findet bei einem gleichmäßigen Obsiegen bzw. Unterliegen der Verfahrensbeteiligten nicht statt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Die Vorgaben der Ag sind aus dem objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter auszulegen, vgl. §§ 133, 157 BGB (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    hinein erklärt, den Auftrag insoweit nunmehr selbst ausführen zu wollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2004, VII-Verg 10/04; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, VII-Verg 1/08).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Dort heißt es, dass "das Angebot" auch die mit Schreiben des Auftraggebers unter Nr. 15 geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen enthalten muss; Nr. 15 wiederum verweist ausdrücklich auf die Anlage 8 (s. dazu, dass ein öffentlicher Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem Eignungsnachweise vorzulegen sind, nicht bereits in der Bekanntmachung, sondern erst in der Angebotsaufforderung festzulegen braucht, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VII-Verg 34/07).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    hinein erklärt, den Auftrag insoweit nunmehr selbst ausführen zu wollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2004, VII-Verg 10/04; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, VII-Verg 1/08).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Der Bg ist in entsprechender Anwendung der § 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen, da der Nachprüfungsantrag zwischen ihm und der ASt einen Interessengegensatz erzeugt hat und der Bg Anträge gestellt und das Verfahren durch seinen Vortrag wesentlich gefördert hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII- Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09
    Dies gilt also auch dann, wenn die Ag wie hier zwar gesehen hat, dass der Bg die Verfügbarkeitserklärung für einen seiner Nachunternehmer nicht rechtzeitig vorgelegt hat, aber daraus - vergaberechtswidrig - nicht die zutreffenden Konsequenzen gezogen, sondern das Angebot des Bg in der Wertung belassen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2005, VII-Verg 45/05).
  • VK Sachsen, 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

    NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

    Ebenso wenig dürfte die Auftraggeberin eine dahingehende Angebotsänderung gestatten, worauf die Auftraggeberin im Verlaufe des Vergabenachprüfungsverfahrens wiederholt hingewiesen hat (OLG Jena, Beschluss vom 21.01.2015 - 2 Verg 4/14, OLG Düsseldorf, B. v. 16.11.2011 - VII-Verg 60/11; 2. VK Bund, B. v. 09.10.2009 - VK 1-176/09; 2. VK Bund, B. v. 08.03.2010 - VK 2-5/10).
  • VK Bund, 04.02.2010 - VK 3-03/10

    Schulungsmaßnahmen IT-Sicherheit

    d) Da der Vergabeakte keine Anhaltspunkte für formelle Mängel der Angebote der Bg zu entnehmen sind, ist auch nicht zugunsten der ASt anzuordnen, dass die Zuschläge im vorliegenden Vergabeverfahren nicht erteilt werden dürfen (vgl. dazu allgemein VK Bund, Beschluss v. 23. September 2009, VK 1 - 176/09).
  • VK Bund, 16.12.2009 - VK 3-223/09

    Vergabe einer Baumaßnahme

    b) Da den Vergabeakten, hier insbesondere dem Angebot der Bg, keine Anhaltspunkte hinsichtlich eines formellen Mangels des Angebots der Bg zu entnehmen sind, ist auch nicht zugunsten der ASt anzuordnen, dass der Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren nicht erteilt werden darf (vgl. dazu allgemein VK Bund, Beschluss v. 23. September 2009, VK 1 - 176/09).
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